Jugendpolitik: Themen

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Inhaltsverzeichnis

Rechtsextremismus

Informationen und Material gibt es bei: Beratungsnetzwerk Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Arnsberg c/o Amt für Jugendarbeit EKvW Haus Villigst Frau Kirchhoff Iserlohner Str. 25 58239 Schwerte Tel: 02304-755-190 Email: Gudrun.Kirchhoff@afj-ekvw.de

Landtagswahl in NRW

Landesjugendring NRW ruft zur Teilnahme an Landtagswahl auf

Der Landesjugendring NRW und seine 25 Mitglieds- und Anschlussverbände rufen alle jungen Menschen, Aktiven in der Jugendarbeit und ganz besonders alle Erstwählerinnen und Erstwähler auf, bei der bevorstehenden Landtags-Neuwahl am 13. Mai 2012 wählen zu gehen und sich zu engagieren. Auf der neu eingerichteten Website www.umdenken-jungdenken.de stehen ab sofort Informationen rund um die Wahl zur Verfügung. Neben Wissenswertem zum Wahlrecht und interessanten Links zum Thema wurden sechs der antretenden Parteien mit Hilfe von Wahlprüfsteinen zu jugendpolitischen Fragen interviewt. Damit gibt der Landesjugendring NRW allen, für die Kinder-, Jugend-, Bildungs- und Sozialpolitik besonders wichtig sind, die Möglichkeit, sich für ihre Wahlentscheidung einen Überblick zum Parteienspektrum zu verschaffen. Thematisiert werden zum Beispiel der Erhalt der 2011 gesteigerten Jugendförderung, Beteiligungsrechte für Kinder- und Jugendliche, die Förderung des Ehrenamtes und das Wahlrecht ab 14. Weitere Aspekte sind Bildungsgerechtigkeit, Ausbildungs- und Arbeitsplatzförderung, Kinder- und Familienarmut, die Bekämpfung des Rechtsextremismus und die bessere Integration von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Der Landesjugendring NRW unterstützt in den kommenden Wochen die Stadt- und Kreisjugendringe sowie die Jugendverbände in NRW dabei, vor Ort Informationsveranstaltungen für junge Menschen und Familien zu Jugendthemen durchzuführen. Am 10. Mai 2012 veranstaltet der Landesjugendring NRW in Dortmund eine eigene Diskussionsrunde mit den im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Parteien sowie der Piratenpartei. Die Aktionen zur Wahl sind zugleich der Startschuss für die auf mehrere Jahre angelegte Initiative des Landesjugendrings NRW unter dem Motto „umdenken - jungdenken! Frische Ideen für NRW“. Der Landesjugendring NRW und seine Partner setzen sich damit für die schrittweise Entwicklung und Umsetzung einer eigenständigen, kohärenten Jugendpolitik ein. Im Kern steht der Wechsel von einer rein reaktiven hin zu einer partizipativen und konstruktiven Politik für und mit jungen Menschen. Dabei geht es neben den klassischen Themen der Jugendpolitik auch um die politische Beteiligung junger Menschen an allen sie betreffenden Entscheidungen, zum Beispiel in Fragen der Verkehrs- und Umweltpolitik. Nach den Sommerferien findet ein Fachkongress statt, dem eine landesweite Befragung Jugendlicher in dezentralen Jugendforen bis 2013 folgt. Alle Informationen hierzu werden in den kommenden Wochen auf der Initiativen-Website www.umdenken-jungdenken.de veröffentlicht.


Jugendarbeit und Schule

Neben der Schule gilt die Jugendarbeit als ein unverzichtbares Erfahrungsfeld für Kinder und Jugendliche. U.a. die offenen Ganztagsgrundschule in NRW oder die ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen und die Schulzeitverkürzung für Gymnasiasten auf 8 Jahre ab 2005/2006 werden Auswirkungen auf die Gestaltung unserer Kinder- und Jugendarbeit haben. Welche Chancen, Grenzen und Kooperationen für uns möglich sind, soll hier diskutiert und an Praxisbeispielen gezeigt werden ... mehr

 »pack’s« CVJM aktiv für Ausbildung

»pack’s« CVJM aktiv für Ausbildung

Mit »pack's« kehren wir an die Ursprünge der CVJM-Bewegung zurück. Evangelisation und Diakonie, Wort und Tat wollen wir neu zusammenbringen. Neue Chancen für Jugendliche durch Förderung, Begleitung und Unterstützung sind auch neue Chancen für einen CVJM ... mehr

Internet - Sicher im Netz

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW hat eine neue Infobroschüre herausgebracht. Thema: »Sicher im Netz«. Es geht um sexuelle Übergriffe auf Kinder im/über das Internet. Die Broschüre richtet sich an Eltern und Mitarbeiter/Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Befürchtung, Kinder könnten im Netz zufällig auf erotische oder gar pornografische Inhalte stoßen, ist sicherlich vielen Erwachsenen vertraut.

Dass allerdings pädosexuelle Menschen ganz gezielt das Internet nutzen, um Kinder sexuell zu belästigen oder sogar einen persönlichen Kontakt mit dem Ziel eines realen sexuellen Missbrauchs Missbrauchs herzustellen, scheint für viele Kinder, Eltern und Fachkräfte kaum vorstellbar. Es geht nicht darum, Ängste zu schüren, oder das WWW zu verteufeln. Es geht um Aufklärung und Information für Kinder und ihre Vertrauenspersonen – und die Begleitung der Mädchen und Jungen bei der verantwortungsvollen, kompetenten und sicheren Erforschung dieser neuen Welt ... mehr

Kampagne gegen Kinderarmut

Kampagne gegen Kinderarmut

„Lasst uns nicht hängen!” – Unter diesem Leitmotiv will die Evangelische Kirche von Westfalen den Skandal der wachsenden Armut von Kindern mit einer Kampagne öffentlich machen. Die Kampagne zielt darauf, die Mitverantwortung in Kirche und Gesellschaft bewusst zu machen sowie Hintergründe und Folgen von Kinderarmut zur Sprache zu bringen.

Dabei sollen die Möglichkeiten und Erfahrungen von Kirche und Diakonie genutzt werden, um Projekte zu entwickeln und ortsnah umzusetzen.

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) leben gegenwärtig 2,5 Millionen Kinder in Armut oder sind davon bedroht, die Tendenz ist steigend. Von 2000 bis 2006 stieg ... mehr

Thema "Bundeskinderschutzgesetz"

Das gemeinsame Ziel von Politik und der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und (sexueller) Gewalt zu schützen. Das Bundeskinderschutzgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft getreten ist, soll dies regeln und schafft in vielen Fällen wichtige fachliche Verbesserungen im Kindesschutz.

Der CVJM-Gesamtverband hat eine Projektgruppe berufen, die die Umsetzung des Gesetzes für den CVJM klären soll. Folgende Punkte werden dabei u. a. Berücksichtigung finden: 1. Flächendeckende Verankerung des Themas in Mitarbeiterschulungen, 2. Jede/r Ehrenamtliche vor Ort muss im Verdachtsfall eine/n fachkompetenten Ansprechpartner/in haben. 3. Informationsmaterial zum Thema wird zusammengestellt. Es ist geplant, dass diese Projektgruppe die Arbeit bis zu den Sommerferien d. J. beendet hat.

Einer der für die CVJM-Arbeit wichtigen Punkte ist die erweiterte Führungszeugnispflicht für alle Ehrenamtlichen. Die Jugendverbände haben sich im Gesetzgebungsverfahren dagegen ausgesprochen, weil erweiterte Führungszeugnisse ggf. falsche Sicherheiten vorgaukeln würden: Sie geben lediglich Auskunft über nachgewiesene (Sexual-)Straftaten, potenzielle Täter sind möglicherweise gar nicht straffällig geworden, sie sind bei jugendlichen Ehrenamtlichen kaum aussagefähig; zudem ist der bürokratische Aufwand enorm hoch. Die Lobbyarbeit der Jugendverbände war erfolgreich, das neue Gesetz sieht keine allgemeine Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche vor.

Aber: Der öffentliche Träger - kommunales Jugendamt (sprich: Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) - muss zukünftig mit den in seinem Bereich tätigen freien Trägern Vereinbarungen zur Qualitätssicherung abschließen. Jugendarbeit wird nur dann gefördert, wenn die Beachtung dieser Grundsätze und Maßstäbe gewährleistet werden kann.

Hier besteht durchaus die Möglichkeit „durch die Hintertür“ erweiterte Führungszeugnisse verpflichtend zu machen. Allerdings verpflichtet das neue Gesetz die öffentlichen Träger auch, hierzu differenzierte Kriterien (nach Maßgabe einer aufgabenspezifischen Beurteilung im Hinblick auf Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen) festzulegen.

Für begrenzte Gruppen von Ehrenamtlichen (s. o.) wird es sinnvoller weise eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses geben - etwa für Personen, die Opfer von sexuellem Missbrauch beraten und begleiten. Ob z. B. auch die Freizeitarbeit in den Blick kommt - was dramatische Auswirkungen hätte - muss abgewartet werden.

Theoretisch kann jedes Jugendamt seine eigenen Kriterien festlegen, was insb. bei Freizeiten und Maßnahmen, deren Teilnehmende und Mitarbeitende aus unterschiedlichen Jugendamtsbezirken kommen, kompliziert werden würde. U. a. deshalb erarbeiten derzeit die Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe (AGJ) und die Obersten Landesjugendbehörden (Landesjugendämter) eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes; zudem laufen solche Verhandlungen auch auf Landesebene.

Daher unsere herzliche Bitte: Unterschreibt keine Vereinbarung, solange es keine Rahmenvereinbarungen gibt. Meldet es dem Westbund und/oder dem Gesamtverband, wo öffentliche Träger vor Abschluss einer Rahmenvereinbarung versuchen, die Führungszeugnispflicht durchzusetzen. Und: Seid und bleibt als Jugendverbände vor Ort solidarisch untereinander!

Und ein letztes: Ehrenamtliche, die tatsächlich ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, können von der Gebührenpflicht befreit werden. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Wichtig ist, bei der Beantragung des Führungszeugnisses die Gebührenbefreiung zu beantragen und sein ehrenamtliches Engagement nachzuweisen.

Aktuelle Informationen gibt es laufend beim Deutschen Bundesjugendring unter www.dbjr.de - unter www.cvjm-westbund.de und www.cvjm.de > Arbeitsbereiche > Jugendpolitik werden wir euch auch auf dem Laufenden halten.

Sigrid Müller / Bernd Opitz

Jugendschutz beim Rauchen

Neue Jugendschutzregelung ab dem 1.9.2007

Am 1. September 2007 ist das Alter, ab dem Jugendliche in der Öffentlichkeit rauchen dürfen, von 16 auf 18 Jahre angehoben worden. Was das für u.a. auch für die Jugendarbeit bedeutet, erfahren Sie im Merkblatt: ... mehr

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